Ralf Schmauder | Kompetent Betreut Beraten Begutachtet

Welcher Ausweis für welches Gebäude

Übersicht

GebäuderartAusweisart
Neubauten Bedarfsausweis
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.November 1977 gestellt worden ist Bedarfsausweis
Wohnungebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn sie gemäß dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder später auf diesen Stand gebracht wurde Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis
Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis
Nichtwohngebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs-und Verbrauchsausweis
Kleine Gebäude unter 50 m² sowie denkmalgeschützte Gebäude kein Energieausweis erforderlich

Seit wann ist der Ausweis vorzulegen

GebäuderartBaujahrseit
Wohngebäude bis 1965 1. Juli 2008
Wohngebäude bis 1966 1. Januar 2009
Nichtwohngebäude keine Vorgabe 1. Juli 2009